Kaufvertrag unterschrieben - Thema GVO-Genehmigung

Dienstag, 12. September 2017

Kaufvertrag unterschrieben - Thema GVO-Genehmigung

Gestern (12.09.17) folgte der nächste offizielle Termin: Die Unterzeichnung des Grundstück-Kaufvertrages beim Notar. Eigentlich eine gute Sache, denn das Eigentum am Grundstück ist natürlich die Voraussetzung, dass die Bank überhaupt den Kredit auszahlt. Man verzeihe mir hier meine juristisch unkorrekte Ausdrucksweise.
Es war unser erster Termin bei einem Notar, aber die die ich bisher kennengelernt habe (beruflich) und wie uns von anderen berichtet wurde, sind Notare zumeist etwas... nun.. speziell. Und damit meine ich steif.. wie ein Stock. Vermutlich ist es eher Ernst, denn meistens geht es um größere Werte oder wichtige Angelegenheiten, wenn man dafür zu einem Notar gehen muss. Wie dem auch sei, unsere Notarin war ausgesprochen freundlich und auch humorvoll. Das lockert die ganze Sache auf.
Was dort passiert, ist sonst nämlich nicht so schrecklich spannend: Die Notarin liest den Vertrag vor, erklärt ggf. wie das Juristendeutsch zu verstehen ist, kontrolliert die Anwesenheit und anschließend unterschreiben die Vertragsparteien - fertig. Zumindest vorerst - denn den Rest erledigt der Notar im stillen Kämmerlein: Ausfertigen der Urkunde, Kopien an die entsprechenden Stellen verschicken, Kommunikation zwischen Banken für etwaige Pfandfreigaben, Löschungen o.ä., usw. usw. Außerdem müssen die "Papiere" des Darlehensgebers ausgefüllt und abgearbeitet werden. Dieser beantragt natürlich die Eintragung einer vollstreckbaren Grundschuld ins Grundbuch - sonst gibts kein Geld von der Bank.
Alle Voraussetzungen müssen erfüllt werden, erst dann kommt die "Kaufpreisfälligkeitsmitteilung", zu deutsch: Der Käufer hat den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Je nach vorhandenen Belastungen (z.B. eingetragene Kredite) und sonstigen drumherum, ist vom Notar entsprechend viel zu erledigen, bevor der Kauf über die Bühne geben kann - und wie gesagt, vorher gibts natürlich kein Geld von der Bank. 😕
Das war uns soweit auch klar, auch wenn es von außen schon sehr umständlich erscheint. Denn obwohl der Termin erst gestern war - und ich durchaus das Gefühl hatte zu verstehen, was die Notarin erzählt hat - bekomme ich die ganzen Begriffleichkeiten und die detailierte Abfolge nicht mehr zusammen. 😥
Die Besonderheit, von der wir im Vorfeld auch überhaupt nichts gehört hatten, ist die GVO-Genehmigung. GVO bedeutet "Grundstücksverkehrsordnung" und regelt (u.a.) die Frage, ob es "beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Berlin noch beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ein Rückübertragungsanspruch Dritter oder eine Mitteilung über einen solchen Antrag vorliegt" (Zitat von der Senatsverwaltung für Finanzen). 
Diese Genehmigung ist Voraussetzung für die Überschreibung der Eigentumsrechte beim Grundbuchamt, und damit essentiell für den Vertrag und die Bank. Zu deutsch: Ohne diese Genehmigung geht gar nix.
Kein Problem - denn die Notarin beantragt auch diese. Der Haken: Bearbeitungszeit in Berlin: 3 Monate 😱😱😱 
Ach du Schei...e!! 3 Monate! Oh man.. d.h. frühstens nach 3 Monaten - voraussgesetzt in dieser Zeit werden alle anderen Bedingungen erfüllt, z.B. Pfandfreigabeversprechen der Banken  - kann die Bank auszahlen.
Das wird für uns ein echtes Problem, denn (vermutlich) werden wir bereits vorher Rechnungen bekommen: z.B. vom Vermesser, der Notarin und vor allem von Helma für die Ausfertigung des Bauantrages (5% der Bausumme - also nicht ganz umsonst 😉 ).
Puh.. da haben wir ja wirklich super aufgepasst. Aber es hängt eben auch alles zusammen:
Für den Kaufvertrag des Grundstückes, benötigt man den Darlehensvertrag von der Bank. Für den wiederum benötigt man den Bauvertrag mit der Hausbaufirma. Um das alles zu machen, muss natürlich der (eigene) Finanzierungsplan stehen, das Haus ausgesucht sein usw. usw. Also eigentlich die schwierigsten Aufgaben müssen bereits erledigt sein.
Insofern kann ich uns gar keinen Vorwurf machen - auch wenn ich lieber vorher davon gewusst hätte - es wäre wohl genauso gelaufen.
Aber ich möchte andere Bauherren darauf aufmerksam machen: Bitte prüft diese Voraussetzungen und unterschätzt die zeitliche Komponente nicht. Der ganze Papierkrieg zwischen Notar und den anderen dauert i.A. Monate. Wer schnell Geld braucht, könnte somit ernsthafte Schwierigkeiten bekommen.

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